Verwaltungsgericht stärkt Recht auf angemessene Wahlwerbung – Stadt Groß-Gerau muss nachbessern

Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat im Rahmen der Erörterung am Montag deutlich gemacht, dass die bisherige Beschränkung der Wahlwerbung in Groß‑Gerau nicht ausreicht. Der Antrag der Stadt Groß‑Gerau bzw. des Hessischen Städte- und Gemeindebundes, den Eilantrag der Freien Wähler zurückzuweisen, wurde vom Gericht nicht unterstützt.

Der Richter stellte klar, dass die Stadt entweder die Anzahl der Plakatwände erhöhen oder falls dies nicht möglich ist, die Plakatierung im Stadtgebiet freigeben muss. Der Magistrat hat daraufhin kurzfristig beraten; das Ergebnis steht noch aus.

Rolf Leinz, Vorsitzender der Freien Wähler Groß‑Gerau, erklärt dazu:

„Uns geht es nicht um eine Bevorzugung gegenüber anderen Parteien. Es geht um das demokratische Grundrecht auf angemessene Wahlwerbung. Wahlen leben davon, dass alle Wahlvorschlagsträger sichtbar und erreichbar sind – nicht von bürokratischen Hürden oder übermäßigen Regelauslegungen.“

Die Freien Wähler betonen, dass sie sich seit Jahren ehrenamtlich in der kommunalen Selbstverwaltung engagieren und dabei selbstverständlich alle gesetzlichen Vorgaben beachten. Gerade deshalb sei es wichtig, dass Regelungen zur Wahlwerbung nicht zu einer faktischen Einschränkung demokratischer Teilhabe führen.

„Wir freuen uns, dass das Gericht die Bedeutung freier und fairer Wahlwerbung unterstrichen hat“, so Leinz weiter. „Jetzt liegt es an der Stadt, eine Lösung umzusetzen, die allen demokratischen Kräften gerecht wird.“