Das Verwaltungsgericht hat klar gemacht: Die bisherige Beschränkung der Wahlwerbung ist nicht zulässig. Die Stadt hat nachbessern müssen – mehr Plakatflächen oder Freigabe der Plakatierung.
Es dabei nicht um Vorteile der FREIE WÄHLER gegenüber anderen Parteien. Es geht um etwas Grundsätzliches: das Recht auf faire und angemessene Wahlwerbung für alle Parteien.
Wir engagieren uns ehrenamtlich für unsere Städte und wollen, dass alle demokratischen Kräfte sichtbar werben können.
